VL-Online

Schenken Sie dem Staat kein Geld - Nutzen Sie die neuen VL-Einkommensgrenzen ab 2024!

Legen Sie schon Vermögenswirksame Leistungen an? Wenn nicht, sollten Sie gleich damit anfangen.

Sparen Sie mit Geld Ihres Arbeitgebers & profitieren Sie zusätzlich mit Geld vom Staat!

Vermögenswirksame Leistungen (VL oder VWL) sind zusätzliche Geldleistungen vom Arbeitgeber, um Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Vermögensaufbau zu unterstützen.

Darüber hinaus kann es einen Sparzuschuss vom Staat geben, die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Die Förderung beträgt 20% und mehr! Bis zu 80 € bzw. 160 € jährlich können Arbeitnehmer vom Staat erhalten. 

Seit 2024 können davon mehr Arbeitnehmer profitieren. Alleinstehende Arbeitnehmer mit einem jährlichen zu versteuernden Einkommen bis 40.000 € (bisher: 20.000 €), sowie Verheiratete mit einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von bis zu 80.000 €  (bisher 40.000 €) können nun bei der VL-Anlage von der Arbeitnehmersparzulage durch den Staat profitieren.

Sie selbst entscheiden, wie Sie die VL anlegen –  in Investmentfonds oder ETFs, in einen Banksparplan oder Bausparvertrag.

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