Erstinformation
Erstinformation der #FIRMA

Kundenerstinformation von Bernd Rees

gemäß §§ 12, 12a FinVermV; §§ 15, 16 Abs. 1 VersVermV; Art. 247, §§ 13 Abs. 2, 13b EGBGB

Bernd Rees
Merklinstr. 16b, 79183 Waldkirch
Telefon: 07681-2093370
Fax: 07681-2093371
E-Mail: info@rees-privateinvestment.de

USt-IdNr.: DE244730401
Website: www.rees-privateinvestment.de

Tätigkeit gemäß Gewerbeordnung (GewO)

Bernd Rees ist freier Gewerbetreibender nach § 93 Handelsgesetzbuch (HGB) und nicht an einen oder mehrere Produktanbieter gebunden. Es besteht eine Erlaubnis nach:

  • Erlaubnis nach § 34f Abs.1 S. 1 Nr. 1 GewO (Finanzanlagenvermittler: Offene Investmentfonds)
  • Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 GewO (Versicherungsmakler)
  • Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GewO (Darlehensvermittler)
  • Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO (Immobilienvermittler)
  • Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 GewO (Immobiliardarlehensvermittler)

Berufsrechtliche Regelungen

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Website der juris GmbH (BMJ) https://www.gesetze-im-internet.de/ eingesehen werden:

  • § 34f Gewerbeordnung (GewO)
  • § 34d Gewerbeordnung (GewO)
  • § 34c Gewerbeordnung (GewO)
  • § 34i Gewerbeordnung (GewO)
  • Finanzanlagenvermittlungs-Verordnung (FinVermV)
  • §§ 59-68 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
  • Verordnung über die Versicherungsvermittlung und - beratung (VersVermV)
  • Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
  • Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)

Hinweis zum Datenschutz

Bernd Rees erhebt und verarbeitet zum Zwecke des Vertragsschlusses, der Angebotserstellung und der Vertragsdurchfühung personenbezogene Daten. Für den Umgang mit personenbezogenen Daten gelten die Datenschutzhinweise.

Zuständige Behörde

Die zuständige Behörde für die Tätigkeit gemäß § 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO (Finanzanlagenvermittler) ist die:

IHK Südlicher Oberrhein
Büro: Schnewlinstraße 11-13, 79098 Freiburg
Tel.: 07 61/38 58-0
Fax: 07 61/38 58-222
E-Mail: info@freiburg.ihk.de
Website: https://www.suedlicher-oberrhein.ihk.de

Die zuständige Behörde für die Tätigkeit gemäß § 34d Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 GewO (Versicherungsmakler) ist die:

IHK Südlicher Oberrhein
Büro: Schnewlinstraße 11-13, 79098 Freiburg
Tel.: 07 61/38 58-0
Fax: 07 61/38 58-222
E-Mail: info@freiburg.ihk.de
Website: https://www.suedlicher-oberrhein.ihk.de

Die zuständige Behörde für die Tätigkeit gemäß § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 GewO (Darlehens-/Immobilienvermittler) ist die:

Landratsamt Emmendingen
Büro: Bahnhofstr. 2-4, 79312 Emmendingen
Tel.: 07641-451-0
Fax: 07641-451-1999
E-Mail: mail@landkreis-emmendingen.de
Website: http://www.landkreis-emmendingen.de/landratsamt/

Die zuständige Behörde für die Tätigkeit gemäß § 34i Abs. 1 GewO (Immobiliardarlehensvermittler) ist die:

IHK Südlicher Oberrhein
Büro: Schnewlinstraße 11-13, 79098 Freiburg
Tel.: 07 61/38 58-0
Fax: 07 61/38 58-222
E-Mail: info@freiburg.ihk.de
Website: https://www.suedlicher-oberrhein.ihk.de

Gemeinsame Registerstelle gemäß § 11 Abs. 1 GewO

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: (0180) 6005 850 (Kosten: 0,20 € pro Anruf)
Registerabruf:https://www.vermittlerregister.info

Eintragung im Vermittlerregister

Die Eintragung im Vermittlerregister (s. Registerabfrage) kann unter den folgenden Registrierungsnummern jeweils abgerufen werden. Eine Registrierungspflicht besteht für Tätigkeiten nach § 34f u. 34h, 34d sowie 34i GewO.

  • Finanzanlagenvermittler mit der Registrierungsnummer: D-F-126-FLD5-84
  • Versicherungsvertreter mit der Registrierungsnummer: D-B9AD-LQ5TY-81
  • Immobiliardarlehensvermittler mit Registrierungsnummer: D-W-126-PYIH-76

Produktanbieter

Fonds: Bis zu 300 (vgl. https://netfonds.de/fondsgesellschaften)
Versicherer: Bis zu 95
(vgl. https://service.netfonds.de/versicherungsgesellschaften/versicherungsgesellschaften.pdf)

Anschriften von Schlichtungsstellen

Bei Streitigkeiten können die folgenden Schlichtungsstellen angerufen werden:

  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Ombudsleute, Postfach 13 08, 53003 Bonn, https://www.bafin.de/
  • Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI, Unter den Linden 42, 10117 Berlin, https://www.ombudsstelle-investmentfonds.de
  • Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e.V., Postfach 640222, 10048 Berlin, https://www.ombudsstelle.com
  • Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin, https://www.versicherungsombudsmann.de/
  • Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 060222, 10052 Berlin, https://www.pkv-ombudsmann.de/
  • Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung, Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg, https://www.schlichtung-finanzberatung.de
  • Ombudsmann Immobilien im IVD, Littenstr. 10, 10179 Berlin, https://www.ombudsmann-immobilien.net
  • Angaben zu Umfang und Vergütung der Tätigkeit

    Beratung zu und Vermittlung von Finanzanlagen

    Die Anlageberatung und die Vermittlung von Finanzanlagen erfolgt aufgrund der erteilten Genehmigung nach § 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO (Finanzanlagenvermittler). Bernd Rees ist freier Gewerbetreibender nach § 93 HGB und produktanbieterunabhängig. Der Vertragsschluss über den Erwerb einer Finanzanlage erfolgt grundsätzlich zwischen Ihnen als Kunde und dem jeweiligen Produktanbieter.

    Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung kann die Vergütung hierfür entweder durch Sie als Anleger, durch Dritte (Produktgeber) oder in einer Kombination aus beidem erfolgen. Dies ist abhängig von Ihren Wünschen und Bedürfnissen und den jeweiligen Finanzanlagen, die vermittelt werden. Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch Sie als Anleger gezahlt werden, erfolgt dies aufgrund einer gesondert zu treffenden Vergütungsvereinbarung. Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese von Bernd Rees angenommen und behalten werden.

    Beratung zu und Vermittlung von Versicherungen

    Bernd Rees bietet grundsätzlich auch die Beratung zu Versicherungsprodukten an, es sei denn dies wird mit dem Kunden vertraglich ausgeschlossen. Auch kann die Beratung durch entsprechende Vereinbarung auf einzelne Bereiche der Produktsparten begrenzt werden. Im Zusammenhang mit der Beratung oder Vermittlung kann die Vergütung hierfür entweder durch den Kunden, durch eine in der Versicherungsprämie enthaltene Provision oder sonstige Vergütung, die vom Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird, oder in einer Kombination aus beidem erfolgen. Dies ist abhängig von Ihren Wünschen und Bedürfnissen und den jeweiligen Versicherungsprodukten, die vermittelt werden. Soweit Vergütungsbestandteile durch den Kunden gezahlt werden, erfolgt dies aufgrund einer vorab zu treffenden Vergütungsvereinbarung. Weitere variable Vergütungen sind grundsätzlich möglich, bemessen sich aber immer anhand von qualitativen Merkmalen.

    Beratung zu und Vermittlung von Verbraucherdarlehensverträgen

    Bernd Rees bietet grundsätzlich auch die Beratung zu Verbraucherdarlehensverträgen an, es sei denn dies wird mit dem Kunden vertraglich ausgeschlossen. Bernd Rees erhält für die erfolgreiche Darlehensvermittlung vom Kreditgeber eine Provision, die sein Tätigwerden honoriert. Die Höhe der Vergütung des Vermittlers kann sich insbesondere ergeben aus:

    • Bruttodarlehenssumme
    • Zinszahlungen
    • Prämien

    Der Kunde schuldet Bernd Rees nur dann ein Entgelt für dessen Tätigkeit, wenn und soweit dies vor Abschluss des Darlehensvertrages auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger vereinbart worden ist.

    Tätigkeit als Immobilienmakler

    Es ist vom Einzelfall abhängig, wer die Maklerprovision zu zahlen hat. Möglich ist auch, dass sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision in gleicher Höhe teilen. Die Höhe einer etwa zu zahlenden Maklerprovision ergibt sich aus dem Exposé und/oder dem konkreten Auftrag.

    Beratung zu und Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen

    Bernd Rees bietet grundsätzlich auch die Beratung zu Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen an, es sei denn dies wird mit dem Kunden vertraglich ausgeschlossen.

    Bernd Rees erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehensvermittlung vom Darlehensgeber. Die Höhe der Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus:

    • Bruttodarlehenssumme
    • Zinszahlungen
    • Prämien

    Wie hoch die Vergütung von Bernd Rees schlussendlich sein wird, steht zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte zu einem späteren Zeitpunkt dem sog. ESIS-Merkblatt, welches Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Weitere variable Vergütungen sind grundsätzlich möglich, bemessen sich aber immer anhand von qualitativen Merkmalen.

    Produktpalette

    Bernd Rees ist unabhängig tätig, d. h. an keinen Darlehensgeber gebunden.

    Bestätigung

    Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die vorvertraglichen Kundeninformationen erhalten und zur Kenntnis genommen habe.

    Kontakt

    Bitte füllen Sie einfach das Formular aus und wir setzen uns mit Ihnen in Kürze in Verbindung.