Sie besitzen eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück? Dann müssen Sie bis spätestens 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt abgeben.* Übergangsfristen werden darüber hinaus nicht gewährt.
Wir haben für Sie die unkomplizierte und kostengünstige Lösung!
Wenn Sie keinen Steuerberater zur Hand haben: Keine Panik! Denn mit unserem innovativen, nützlichen und einfach zu bedienenden Tool LAMA ist der sonst sehr aufwändige und komplizierte Prozess ganz einfach durchführbar. Mithilfe eines intelligenten Frage-Antwort-Assistenten werden die Steuerformulare befüllt. Ihre Angaben werden überprüft und wo nötig ergänzt. Ein Wohn- und Nutzflächenberechner ist integriert, denn diese Angaben sind teilweise ebenfalls vonnöten. Die Aufbewahrungt aller Dokumente ist durch einen anwaltlichen Dokumenten-Safe sichergestellt.
Mit LAMA sparen Sie die Kosten für einen Steuerberater, dessen Honorar sich i.d.R. am Wert der Immobilie orientiert - das kann unter Umständen ins Geld gehen!
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Ihr Familienunternehmen
Rees Private Investment
*Die gesetzliche Regelung der Grundsteuererklärung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, je nachdem welche Berechnungsmethode angewendet werden muss. Ab 1.Juli 22 ist die ELSTER-Schnittstelle geöffnet: Erklärungen können nur auf elektronischem Weg übermittelt werden.